Was soll ich mitbringen?
Falls Sie schulmedizinische Befunde wie etwa Arztberichte, OP-Berichte, MRT- oder Röntgenbefunde vorliegen haben, bringen Sie diese gerne zu Ihrem Termin mit.
Es empfiehlt sich eine kurze, gemütliche Sporthose mitzubringen. Bitte denkes Sie an ein Handtuch.
Dauer der Therapie
Ich weise darauf hin, dass ich ergebnis- und nicht zeitorientiert arbeite. Jede Behandlung ist individuell und richtet sich ganz nach Ihrem Beschwerdebild.
Planen Sie bitte für Ihren ersten Termin etwa 60-70 Minuten Zeit ein, Folgetermine dauern ca. 50 Minuten.
Abhängig davon gestaltet sich auch die nötige Anzahl an Behandlungen, sowie die Abstände zwischen den Therapien.
Was kostet das?
Osteopathie ist grundsätzlich eine Privatleistung, wird aber von vielen Krankenkassen bezuschusst. Wie das funktioniert und in welchem Umfang Sie mit einer Erstattung rechnen können klären Sie bitte im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse.
Die Abrechnung erfolgt nach GeBüH, der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Gesetzlich Versicherte und Privatzahlende
Für den ersten Termin stelle ich Ihnen 104 Euro in Rechnung.
Alle Folgetermine liegen bei 95 Euro pro Behandlungseinheit.
Die Kosten werden mittlerweile von vielen Krankenkassen anteilig oder ganz übernommen. Bitte erfragen Sie die Kostenerstattung vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse.
Privatversicherte und Zusatzversicherte
Sie erhalten eine Abrechnung nach GeBüH, der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Pro Termin erhalten Sie eine Rechnung zwischen 95 und 120 Euro.
In der Regel übernehmen Private Krankenkassen die Kosten, natürlich immer abhängig von Ihrem gewählten Tarif. Bei Fragen klären Sie bitte die Frage der Kostenerstattung direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Beihilfestelle
Die Landesbeihilfestellen übernehmen im Zuge ihrer Erstattungen für Heilpraktikerleistungen meine Rechnungen in der Regel komplett. Die Kostenerstattungen der Bundesbeihilfe liegen für gewöhnlich etwas unterhalb der Leistungserstattung der Landesbeihilfen.
Was habe ich für Zahlungsmöglichkeiten?
Sie können bei mir den fälligen Betrag ganz bequem mit EC-Karte oder Bar bezahlen.
Woran erkenne ich eine qualifizierte Osteopathin?
Osteopathie gilt in Deutschland als Heilmittel und darf als solches ausschließlich von Ärzt:innen und Heilpraktiker:innen ausgeführt werden.
Die berufsbegleitende Ausbildung umfasst mindestens 1.350 Stunden und dauert 4 bis 5 Jahre.
In Hessen gab es einige Zeit die Möglichkeit nach bestandener Abschlussprüfung den Titel "staatlich anerkannter Osteopath" zu erhalten.
Zudem wachen osteopathische Berufsverbände, wie der Verband der Osteopathen Deutschlands (VOD), über Qualitätsstandards. Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einem Verband ist die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen.
Kostenerstattung
Gesetzliche Krankenkassen
Viele Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten für eine osteopathische Behandlung. Welche das sind können Sie in folgenem Link nachsehen.
https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen
Bitte beachten Sie, dass manche Krankenkassen eine ärztliche Bescheinigung von PatientInnen verlangen. Bringen Sie bitte ein Privatrezept von ihrem Arzt/ ihrer Ärztin mit.
Private Krankenkassen und Zusatzversicherung
Private Krankenversicherungen übernehmen im Normalfall die Behandlungskosten anteilig bzw. voll.
Das ist auch der Fall bei Zusatzversicherten, deren Leistungskatalog eine Behandlung von HeilpraktikerInnen abdeckt.
Sie erhalten eine Abrechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) zum Einreichen bei ihrer Krankenkasse.