Wie erfolgt eine osteopathische Behandlung?
Zunächst führe ich mit Ihnen eine ausführliche Anamnese durch. Dafür nehme ich mir ausreichend Zeit, denn auf der Suche nach der Ursache Ihrer Beschwerden kann jeder Hinweis wichtig sein. Sie bekommen ausreichend Zeit Ihre Problematik zu schildern und ich kann gezielt Fragen stellen.
Im Anschluss werden Sie von mir umfassend untersucht. Dies beinhaltet nicht nur die Untersuchung der Knochen und Gelenke, sondern auch der Organe und des craniosakralen Systems (Nerven, Schädel). Dabei achte ich unter anderem auf abweichende Spannungszustände, Asymmetrien oder Schmerzhaftigkeiten.
Die Feststellung einer Dysfunktion setzt langes und intensives Training des Tastvermögens voraus.
Danach beginnt die osteopathische Behandlung. Ziel ist es dem behandelten Menschen zu ermöglichen, durch Verbesserung der Beweglichkeit der betroffenen Strukturen, sich selbst auf natürliche Art und Weise ins Gleichgewicht zu bringen.
Dauer der Therapie
Planen Sie bitte für Ihren ersten Termin etwa 60 Minuten Zeit ein, Folgetermine dauern ca. 50 Minuten.
Jede Behandlung ist individuell und richtet sich ganz nach dem Beschwerdebild des Patienten. Abhängig davon gestaltet sich auch die nötige Anzahl an Behandlungen, sowie die Abstände zwischen den Therapien.
Was kostet das?
Gesetzlich Versicherte und Privatzahler
Für den ersten Termin stelle ich Ihnen 100 Euro in Rechnung. Alle Folgetermine liegen bei 90 Euro pro Behandlungseinheit.
Die Kosten werden mittlerweile von vielen Krankenkassen anteilig oder ganz übernommen. Bitte erfragen Sie die Kostenerstattung vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse.
Privatversicherte und Zusatzversicherte
Sie erhalten eine Abrechnung nach GeBüH, der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Pro Termin erhalten Sie eine Rechnung zwischen 90 und 130 Euro.
In der Regel übernehmen Private Krankenkassen die Kosten, natürlich immer abhängig von Ihrem gewählten Tarif. Bei Fragen klären Sie bitte die Frage der Kostenerstattung direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Beihilfestelle
Die Landesbeihilfestellen übernehmen im Zuge ihrer Erstattungen für Heilpraktikerleistungen meine Rechnungen in der Regel komplett. Die Kostenerstattungen der Bundesbeihilfe liegen für gewöhnlich etwas unterhalb der Leistungserstattung der Landesbeihilfen.
Was soll ich mitbringen?
Falls Sie schulmedizinische Befunde wie etwa Arztberichte, OP-Berichte, MRT- oder Röntgenbefunde vorliegen haben, bringen Sie diese gerne zu Ihrem Termin mit.
Es empfiehlt sich eine kurze, gemütliche Sporthose mitzubringen. Bitte denkes Sie an ein Handtuch.
Woran erkenne ich einen qualifizierte Osteopathin?
Osteopathie gilt in Deutschland als Heilmittel und darf als solches ausschließlich von ÄrztInnen und HeilpraktikerInnen ausgeführt werden.
Die berufsbegleitende Ausbildung umfasst mindestens 1.350 Stunden und dauert 4 bis 5 Jahre.
In Hessen gab es einige Zeit die Möglichkeit nach bestandener Abschlussprüfung den Titel "staatlich anerkannter Osteopath" zu erhalten.
Zudem wachen osteopathische Berufsverbände, wie der Verband der Osteopathen Deutschlands (VOD), über Qualitätsstandards. Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einem Verband ist die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen.
Was habe ich für Zahlungsmöglichkeiten?
Sie können bei mir den fälligen Betrag ganz bequem mit EC-Karte oder Bar bezahlen.
Kostenerstattung
Gesetzliche Krankenkassen
Viele Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten für eine osteopathische Behandlung. Welche das sind können Sie in folgenem Link nachsehen.
https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen
Bitte beachten Sie, dass manche Krankenkassen eine ärztliche Bescheinigung von PatientInnen verlangen. Bringen Sie bitte ein Privatrezept von ihrem Arzt/ ihrer Ärztin mit.
Private Krankenkassen und Zusatzversicherung
Private Krankenversicherungen übernehmen im Normalfall die Behandlungskosten anteilig bzw. voll.
Das ist auch der Fall bei Zusatzversicherten, deren Leistungskatalog eine Behandlung von HeilpraktikerInnen abdeckt.
Sie erhalten eine Abrechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) zum Einreichen bei ihrer Krankenkasse.