Was soll ich mitbringen?

Falls Sie schulmedizinische Befunde wie etwa Arztberichte,  OP-Berichte, MRT- oder Röntgenbefunde vorliegen haben, bringen Sie diese gerne zu Ihrem Termin mit.
Es empfiehlt sich eine kurze, gemütliche Sporthose mitzubringen. Bitte denkes Sie an ein Handtuch. 

Dauer der Therapie

Ich weise darauf hin, dass ich ergebnis- und nicht zeitorientiert arbeite. Jede Behandlung ist individuell und richtet sich ganz nach Ihrem Beschwerdebild.  

Planen Sie bitte für Ihren ersten Termin etwa 60 Minuten Zeit ein, Folgetermine dauern 45-50 Minuten. 

Abhängig davon gestaltet sich auch die nötige Anzahl an Behandlungen, sowie die Abstände zwischen den Therapien.

Was kostet das?

Osteopathie ist grundsätzlich eine Privatleistung, wird aber von vielen Krankenkassen bezuschusst. Wie das funktioniert und in welchem Umfang Sie mit einer Erstattung rechnen können klären Sie bitte im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse.
Die Abrechnung erfolgt teilweise nach GeBüH, der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Gesetzlich Versicherte und Privatzahlende

Für den ersten Termin stelle ich Ihnen 110 Euro in Rechnung.
Alle Folgetermine liegen bei 100 Euro pro Behandlungseinheit.

Die Kosten werden mittlerweile von vielen Krankenkassen anteilig übernommen. Bitte erfragen Sie die Kostenerstattung vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse.

Privatversicherte, Beihilfestellen und Zusatzversicherte

Sie erhalten eine Abrechnung nach GeBüH, der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Pro Termin erhalten Sie eine Rechnung zwischen 100 und 120 Euro.
Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle übernimmt die Kosten für Osteopathie, sofern Heilpraktikerleistungen nicht aus Ihrem Vertrag ausgeschlossen sind.

Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung. Es ist Möglich, je nach Tarif, dass Sie eine Zuzahlung leisten müssen.

Was habe ich für Zahlungsmöglichkeiten?

Sie können bei mir den fälligen Betrag ganz bequem mit EC-Karte vor Ort bezahlen, oder per Rechnung innerhalb von 7 Tagen überweisen.


Woran erkenne ich eine qualifizierte Osteopathin?

Osteopathie gilt in Deutschland als Heilmittel und darf als solches ausschließlich von Ärzt:innen und Heilpraktiker:innen ausgeführt werden.
Die berufsbegleitende Ausbildung umfasst mindestens 1.350 Stunden und dauert 4 bis 5 Jahre.
In Hessen gab es einige Zeit die Möglichkeit nach bestandener Abschlussprüfung den Titel "staatlich anerkannter Osteopath" zu erhalten.
Zudem wachen osteopathische Berufsverbände, wie der Verband der Osteopathen Deutschlands (VOD), über Qualitätsstandards. Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einem Verband ist die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen.

Kostenerstattung

Gesetzliche Krankenkassen

Viele Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten für eine osteopathische Behandlung. Welche das sind können Sie in folgenem Link nachsehen.

https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen

Bitte beachten Sie, dass manche Krankenkassen eine ärztliche Bescheinigung von PatientInnen verlangen. Bringen Sie bitte ein Privatrezept von ihrem Arzt/ ihrer Ärztin mit.

Private Krankenkassen und Zusatzversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen im Normalfall die Behandlungskosten anteilig bzw. voll. 
Das ist auch der Fall bei Zusatzversicherten, deren Leistungskatalog eine Behandlung von HeilpraktikerInnen abdeckt.

Sie erhalten eine Abrechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) zum Einreichen bei ihrer Krankenkasse.